FAQ - Häufig gestellte Fragen

  • Wie werde ich Mitglied der Bürger für Riedstadt?

    Laden Sie sich unsere Beitrittserklärung  hier  /oder auf unserer Seite Kontakt als pdf Datei herunter und füllen diese aus. Sie können uns auch persönlich kontaktieren.


  • An welche Anschrift / Mailadresse richte ich meine Fragen und Wünsche?

    Unsere offizielle Email-Adresse ist  Buerger-fuer-Riedstadt@gmx.de  . Sie können uns aber auch direkt und bequem eine Nachricht auf unserer Seite  Kontakt  senden. Ihre Nachricht wird automatisch an unsere Email-Adresse weitergeleitet.

    Eine weitere Option wäre der graue Mailadressen Knopf mit Briefumschlag, oben im Startmenü.


  • An wen wende ich mich, wenn ich meine Wünsche, Anregungen und Sorgen persönlich mitteilen möchte?

    Der beste Kontakt zu uns ist eine direkte Nachricht auf unserer Seite  Kontakt  . Hannelore Pletz ist die offizielle Sprecherin der BfR und Fraktionsvorsitzende. Einen Link zu telefonischem Kontakt mit ihr ist oben im Startmenü, das grüne WhatsApp Zeichen, neben unserer Mailadresse und Facebook und Instagram Links.


  • Wo finde ich Termine und Tagesordnungen zu Stadtverordnetenversammlungen und Ausschuss-Sitzungen im Internet?

    Auf unserer Startseite unter  Termine  mit hilfreichen Links oder ein direkter Link  https://riedstadt.more-rubin1.de/  . Bitte beachten Sie, dass Tagesordnungspunkte der jeweiligen Versammlungen erst 2 Wochen vor dem Termin veröffentlicht werden.


  • Kann ich als Bürger*in als Zuschauer an Stadtverordnetenversammlungen und Ausschuss-Sitzungen teilnehmen?

    Die meisten Ausschuss- und Stadtverordnetenversammlungen sind öffentlich.

    Auf unserer Seite  Termine  finden Sie Informationen wie: Datum, Ort, Uhrzeit, ob öffentlich oder nicht, sowie weitere hilfreiche Links zu den Tagesordnungspunkten der jeweiligen Versammlungen.


  • Haben die Bürger für Riedstadt ein Spendenkonto?

    Ja, die Nummer für das Spendenkonto der BfR lautet:

    IBAN DE29 5089 0000 0065 2539 09 bei Volksbank Südhessen Darmstadt.


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!


  • Gibt es einen Newsletter und wenn ja, wie kann ich mich dafür anmelden?

    BfR hat zurzeit noch keinen Newsletter.

  • Gibt es einen Weg, die Baupläne künftig geplanter Gebäude zu sehen?

    Bauleitplanung der Büchnerstadt Riedstadt, Stadtteil Goddelau Bebauungsplan 'Am Hohen Weg? (2. Bauabschnitt) ? 5. Änderung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

    https://riedstadt.more-rubin1.de/vorlagen_details.php?vid=202122604100020


    Bauleitplanung der Büchnerstadt Riedstadt, Stadtteil Leeheim Bebauungsplan 'Leeheim Ortsmitte' - Bereich 'Im Ort' Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

    https://riedstadt.more-rubin1.de/vorlagen_details.php?vid=202122604100020



  • Was bedeuten die Abkürzungen der Fachausschüsse SKS, HFW, UBV, DiGi und StrBeiA?


    - SKS > Sozial-, Kultur- und Sportausschuss


    - HFW > Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss


    - UBV > Umwelt-, Bau- und Verkehrsausschuss

      

    - DiGi > Digitalisierungsausschuss


    - StrBeiA > Straßenbeitragsausschuss


  • Wie setzt sich ein Stadtparlament (Gemeinderat) zusammen?


    Stadtparlament ist ein anderes Wort für Gemeinderat.

    Die Zusammensetzung ensteht alle 5 Jahre durch die Kommunalwahl.

    Das Stadtparlament ist eine von Bürgerinnen und Bürgern demokratisch gewählte Vertretung der Stadtbevölkerung.


  • Welche Aufgaben hat ein Stadtparlament?


    -Entscheidungen über Investitionen in öffentliche Projekte


    - Verabschiedung von Bebauungsplänen


    - Erlass von Satzungen (Gesetze auf Gemeindeebene)


    - Beschluss über Höhe von Grund- und Gewerbesteuer


    - Festlegung von Gebühren und Entgelten


  • Was ist ein Magistrat?


    - Das Wort „Magistrat“ kommt aus dem Lateinischen und heißt „Amt“ oder „Behörde“


    - der Magistrat ist der Gemeindevorstand, also die „Regierung“ einer Stadt und besteht aus dem (Ober-)Bürgermeister sowie haupt- und ehrenamtlichen Stadträten (Beigeordneten)


    - der Magistrat ist die Geschäftsstelle der Organe einer Stadt mit eigenem Statut


    Aufgaben des Magistrats beinhalten:


    Die Verwaltung der Gemeinde, wie z.B. Schulen, Straßenbau oder Finanzen, und die Beschlüsse des Gemeinderates, also des Stadtparlaments, auszuführen.


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